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Der Schuldner ist gesetzlich verpflichtet, den Schaden, der dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug entstanden ist, zu ersetzen. Wir machen daher sämtliche Kosten, die durch unsere Beauftragung entstehen, im Rahmen des Verzugsschadens bzw. auf Grundlage der Zivilprozessordnung beim Schuldner geltend. Im Regelfall sollten Ihnen somit durch unsere Beauftragung keine Kosten entstehen.
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Für unsere Inkassoleistungen (>>> Full-Service-Package) berechnen wir Ihnen weder ein Honorar noch eine Bearbeitungspauschale. Sofern wir nicht erfolgreich für Sie tätig sein konnten, zahlen Sie bei Abschluss der Akte in der Regel nichts. Lediglich in Einzelfällen werden Ihnen nur die durch uns verauslagten Kosten berechnet.
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Sollten Sie uns mit der Vertretung Ihrer Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren beauftragen (>>> Insolvenzvertretung), berechnen wir Ihnen eine 0,8-fache Gebühr (analog RVG) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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Bitte beachten Sie, dass dieses Webportal ausschließlich auf unser Kerngeschäft, den Einzug von Rechnungsforderungen, ausgerichtet ist. Bei Titelforderungen, die Sie uns aber auch gerne zum Einzug übertragen können, gelten andere Konditionen. Sollten Sie daher bereits zum Zeitpunkt unserer Beauftragung im Besitz eines Vollstreckungstitels (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) sein, nehmen Sie bitte über die angegebenen Kommunikationswege Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Inkassobedingungen, auf die wir ergänzend Bezug nehmen und die wir Ihnen gerne auf Anforderung zukommen lassen.
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