Bei Erfolg erhalten Sie 100% Ihrer Hauptforderung.
Bei erfolgloser Inkassotätigkeit wird Ihnen in der Regel kein Honorar berechnet. Dies gilt zumeist auch für das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren!
Sie zahlen keine Beitrags- oder Mitgliedsgebühren.
Sie zahlen keine Erfolgsprovision.
Sämtliche Kosten werden beim Schuldner geltend gemacht.
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