• Anmeldung von Insolvenzforderungen
• Anmeldung sog. ausgenommener Forderungen (Deliktsforderung iSd § 302 InsO)
• Geltendmachung von Masseforderungen und aller Arten von Sicherungsrechten, (z.B. einfacher, verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignungen, Lohn-/Gehaltsabtretungen)
• Verfahrensüberwachung
• Prüfung von Versagungsgründen im Restschuldbefreiungsverfahren
• Prüfung einer Durchgriffshaftung des gesetzlichen Vertreters einer Kapitalgesellschaft (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) sowie einer Unternehmensfortführung iSd § 25 HGB und ggf. Errichtung eines neuen Forderungskontos.
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