• Erstellung und Überwachung eines Forderungskontos
• Mehrfache schriftliche und fernmündliche Mahnungen
• Verhandlungsführung mit dem Schuldner sowie dem Schuldnervertreter, Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Bemühen optimaler Absicherung Ihrer Forderung
• Beauftragung des Gerichtsvollziehers oder eines Versteigerungshauses zur Verwertung von unternehmerischen Pfandrechten (z.B. Werkunternehmer, Spediteur) durch freihändigen Verkauf (Versteigerung)
• Ermittlungen durch Anfragen bei der Melde-/ Ordnungsbehörde, der Deutschen Post AG und - auf Wunsch - auch durch Einschaltung des externen Ermittlungsdienstes
• Internetrecherche
• Einholung von Registerauszügen (Gewerbe-, Handels-, Vereinsregister etc.)
• Einholung von Bonitätsauskünften (Insolvenzgericht, Schuldnerverzeichnis, Wirtschaftsauskünfte)
• Ankündigung einer Strafanzeige und/oder eines Insolvenzantrages
• Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides, sofern keine Negativdaten ermittelt werden konnten
• Bemühungen zur Rücknahme des Widerspruchs bzw. Einspruchs gegen Mahn-/ Vollstreckungsbescheid
• Bei Bedarf Vermittlung eines Prozessanwaltes
• Informierender Schriftwechsel zwischen dem Prozessanwalt und unseren Mandanten
• Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Durchführung einer Sachpfändung
• Beantragung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
• Beantragung der (ggf. auch wiederholten) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sowie der Ergänzung und Nachbesserung des Vermögensprotokolls
• Beantragung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
• Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Verhaftung des Schuldners
• Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Zustellung eines vorläufiges Zahlungsverbotes
• Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (z.B. Kontenpfändung, Lohn- und Gehaltspfändung)
• Regelmäßige Sachstandsmitteilungen
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