Die Gesellschafter haben sich gegen eine Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt entschieden und sich jeweils vom Präsidenten des Amtsgerichts Bremen bewusst als Inkassounternehmer zugelassen. Für diese Entscheidung waren diverse Beweggründe maßgebend.
In einer Zeit, in der eine schlechte Zahlungsmoral vorherrscht und die Gesetzgebung zunehmend den Schuldnerschutz in den Vordergrund stellt, haben Herr Schröder und Frau Wollny beschlossen, ihre speziellen Kenntnisse im persönlichen Umgang mit Schuldnern sowie auf dem Gebiet des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts einzusetzen, um Gläubigerinteressen zu vertreten und durchzusetzen. Diese einseitige Interessenvertretung wäre im Staatsdienst - insbesondere auf einem „Richterstuhl“ - nicht umsetzbar.
Zugelassenen Rechtsanwälten ist eine flexible Preisgestaltung nicht möglich. Anwälte sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden und dürfen beispielsweise nur in Einzelfällen auf ihre Honorare verzichten. Die Zielsetzung des Unternehmens ist es, Ihre Forderung schnellstmöglich - ohne Durchführung eines kosten- und zeitaufwendigen Gerichtsverfahrens - einzuziehen und Ihnen so zu Ihrem Geld zu verhelfen.
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