So günstig kann Inkasso sein!

Kosten

Collection-Case (Erfolgsfall):

Der Schuldner ist gesetzlich verpflichtet, den Schaden, der dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug entstanden ist, zu ersetzen.

Wir machen daher sämtliche Kosten, die durch unsere Beauftragung entstehen, im Rahmen des Verzugsschadens bzw. auf Grundlage der Zivilprozessordnung beim Schuldner geltend. Im Regelfall sollten Ihnen somit durch unsere Beauftragung keine Kosten entstehen.

Non-Collection-Case (Nichterfolgsfall):

Für unsere Inkassoleistungen, die wir im Rahmen des Full-Service-Package erbringen, berechnen wir Ihnen bei dieser Konstellation weder ein Honorar noch eine Bearbeitungspauschale. Wir verzichten in diesem Fall vollständig auf eine Vergütung. Lediglich müssen die in Einzelfällen durch uns verauslagten Kosten weiterbelastet werden. Dieser Bereich ist aber jederzeit überschaubar.

Insolvenzverfahren:

Sollten Sie uns mit der Vertretung Ihrer Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren beauftragen, berechnen wir Ihnen eine 0,8-fache Gebühr (analog RVG) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Sonstiges:

Bitte beachten Sie, dass dieses Webportal ausschließlich auf unser Kerngeschäft, den Einzug von Rechnungsforderungen, ausgerichtet ist. Bei Titelforderungen, die Sie uns aber auch gerne zum Einzug übertragen können, gelten andere Konditionen. Sollten Sie daher bereits zum Zeitpunkt unserer Beauftragung im Besitz eines Vollstreckungstitels (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) sein, nehmen Sie bitte über die angegebenen Kommunikationswege Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Inkassobedingungen, auf die wir ergänzend Bezug nehmen und die wir Ihnen gerne auf Anforderung zukommen lassen.

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